Nein, nein, das ist nicht Postprivacy

Wie Heise Online heute berichtet scheinen mehrere Rechenzentren illegal Rezeptdaten an Pharmafirmen verkauft zu haben. Auch der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert traut der Glaubwürdigkeit der vorliegenden Dokumente und Aussagen.

Der vorliegende Fall wird von einigen sicherlich als “das ist doch das, was die Spackeria will” abgeheftet werden. Diese Annahme ist Unfug.

Was hier vorliegt ist nur eine Illustration der mangelnden Wirksamkeit der bestehenden Datenschutzregelungen: Die Daten lagen herum und irgendwann fand sich eben jemand, der das Risiko der Strafe für signifikanten Profit in Kauf nahm. Wenn man nicht will, dass etwas öffentlich bzw. verbreitet wird, dann muss es geheim bleiben. Datengeheimhaltung ist eine Kette aus Menschen und Systemen, das schwächste Glied bestimmt ihre Stärke.

Als Vertreter von Postprivacy würde man zwar Menschen durchaus ermutigen ihre Medikamenteneinnahme zu publizieren um sich mit anderen, die dieselben Krankheiten oder Symptome haben, auszutauschen und gegebenenfalls verträglichere Medikamente oder einen besseren Umgang mit den Nebenwirkungen zu finden. Menschen zu so etwas zu zwingen ist allerdings nicht der Ansatz, den Postprivacy verfolgt.

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Open in Public Day

Am 28. Januar findet auch dieses Jahr der vom Europarat ausgerufene “Data Protection Day” statt. An diesem sollen Menschen über die Sammlung und Weiterverarbeitung “ihrer” Daten und ihrer diesbezüglichen Rechte aufgeklärt werden. (EU-Kommissarin Viviane Reding hat ihre Visionen für solche Rechte vor kurzen dargelegt und die Probleme dieser Sichtweise waren hier auch schon Thema.)

Als Kommentar auf diesen Tag zur Feier der Unterdrückung freien Datenflusses soll an dieser Stelle der “Open in Public Day” ausgerufen werden.

Der “Open in Public Day” findet ebenfalls am 28. Januar statt und soll den Menschen den Wert gemeinsamer, offener und freier Daten und Kommunikation illustrieren. Anstatt uns in unseren Häusern und Wohnungen zu verstecken in Angst, “unsere” Daten könnten in die Öffentlichkeit gelangen, treten wir frei in die Öffentlichkeit.

Damit wir alle den Tag gemeinsam erfahren und erleben können, greifen wir ein bekanntes Datenschutzmem auf: Peinliche Fotos in sozialen Netzwerken.
Am “Open in Public Day” veröffentlicht jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin ein “peinliches” Foto von sich in seinem/ihrem Blog oder auf seinem/ihrem Profil in sozialen Netzwerken. Das können die gefürchteten “Partybilder” sein, Dokumentationen der eigenen modischen Fehltritte oder von persönlichen Fails. Die Bilder werden öffentlich gepostet und wenn möglich auch mit dem eigenen Namen/Profil (durch Tagging) verbunden. Am besten verbreitet Ihr dann Euer Foto nochmal auf allen Kanälen (verwendet den Hashtag #oipd12). Setzt einen Trackback auf diesen Post oder postet Euren Link in den Kommentaren, damit wir ein Netz aus allen diesen Bildern herstellen können.

Der “Open in Public Day” ist ein Zeichen gegen die Angst. Gegen die Angst vor Euren Mitmenschen und dem was sie über Euch denken. Gegen die Angst nicht perfekt zu sein. Wir können alle gemeinsam ein Zeichen setzen für eine freiere Gesellschaft.

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Facebook Timeline: Ein Stürmchen im Wasserglas

Die allseits bekannte Firma Facebook hat, nachdem es bisher ein Opt-In Feature war, nun angekündigt, alle Profile auf die so genannte Timeline umzustellen.

Die mediale Reaktion darauf ist, wie häufig bei Änderungen an sehr verbreiteter Software, sehr unterschiedlich. Während einige Artikel (wie hier neunetz.com) die Veränderungen als “persönlicher[es]” Facebook sieht, so regt sich an vielen Stellen eine starke Ablehnung.

Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, bezeichnet die Einführung als “ultradreist”, auf Twitter kündigen einige Menschen die Löschung ihres Facebook Accounts an. Was ist passiert, bzw. was hat sich verändert?

Ohne Einwirken des Nutzers verändert sich durch Timeline nur die Präsentation der schon vorhandenen Daten. Man kann, wenn man möchte, in Timeline noch weit mehr strukturierte Daten über das eigene Leben eingeben (Umzüge, Jobwechsel, Krankheiten usw), doch “automatisch” passiert da nichts.

Alles was Facebook tut ist, die sowieso vorhandenen Daten in einer für Menschen erfassbareren und anhand der zeitlichen Abfolge auch logisch besser verstehbaren Form darzustellen. Facebook stellt für den Nutzer also signifikant mehr Transparenz über vorhandene Daten her: Durch Timeline weiß ich noch genauer, was Facebook eigentlich über mich gespeichert hat.

Vor der Öffentlichmachung der Timeline eines Nutzers wird diesem eine Woche Zeit gegeben, seine oder ihre Timeline zu “säubern” und Inhalte aus ihr zu entfernen. Der Nutzer hat also die vollständige Kontrolle darüber, was in der Timeline sichtbar sein wird. Genauso greifen (wie wirksam sie auch immer sein mögen) die Zugriffsbeschränkungen von Facebook weiterhin: Erlaube ich den Zugriff auf mein althergebrachtes Profil nur “Freunden”, so können auch nur “Freunde” meine Timeline sehen.

Die Aufregung um Timeline ist also nicht nur fehlgeleitet sondern sogar kontraproduktiv: Timeline zeigt Nutzern deutlicher als bisher möglich, welche Daten Facebook über sie hat. So können sie selbstbestimmt und ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend die Darstellung der Daten über sie für die Öffentlichkeit anpassen. Warum daher die Datenschutzfraktion Timeline nicht mit offenen Armen begrüßt, will sich mir nicht erschließen.

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Stellungnahme zu Viviane Redings Datenschutzvorstößen

Es ist begrüßenswert, dass sich einflußreiche Stellen und Personen mit dem Datenschutz und der Neubetrachtung alter Ansätze beschäftigen. Die Vorschläge der EU Justizkommissarin Viviane Reding allerdings sind wenig zielführend.

Sie greift alle bekannten und gerade auch in Deutschland dominanten Datenschutzschlagworte wie “Recht auf Vergessen”, “Privacy by Default” oder “Verbot von Profiling” auf ohne dabei in irgendeiner Form auf die schon lange bestehende Kritik an diesen Ansätzen einzugehen.

Frau Reding versucht mit der Geisteshaltung und den Ansätzen der 1980er Jahre die Probleme des 21. Jahrhunderts zu lösen und scheitert, wie an dieser Stelle schon ausführlicher zu Beginn des Monats ausgearbeitet wurde, an der technischen und sozialen Realität.

Ein Neudenken des Datenschutzes EU- oder sogar weltweit ist bitter notwendig, kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn die digitale Lebensrealität der Menschen und die bestehenden technischen Zusammenhänge dabei die Grundlage sind. Die von Frau Reding vorgeschlagenen Ansätze sind im besten Falle effektlos (“Datenschutztheater“) und gefährden im schlimmsten Falle die freie Meinungsäußerung und Dokumentation historischer Fakten (“Recht auf Vergessen”).

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EU Pläne zum Datenschutz

Die europäische Justizkommissarin Juliane Reding arbeitet seit einige Zeit an einem Entwurf für eine Europäische Datenschutzverordnung. Einen ersten Draft kann man hier runterladen, Anna Sauerbrey, fasst die Eckpunkte allerdings dankbarerweise hier zusammen.

Nun ist eine Homogenisierung der gesetzlichen Lage absolut begrüßenswert, wenn nicht sogar notwendig in einem immer stärker zusammenwachsenden Europa: Die unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen machen es sowohl für kommerzielle Anbieter als auch für die Nutzer schwer, sich gegenseitig zu verstehen und gerecht zu werden. Oder wer hier aus Deutschland weiß eigentlich genau wie die österreichischen Datenschutzbestimmungen aussehen und was das für ihn oder sie beim Nutzen österreichischer Dienste bedeutet?

Doch leider stößt Frau Reding sehr schnell an genau dieselben Grenzen, an die die nationalstaatsbasierte Politik beim Umgang mit dem Internet schon so oft gestoßen ist. Obendrauf gibts dann noch ein paar generelle Fails, die wir auch im Folgenden betrachten wollen.

(Die folgenden Zitate entstammen Anna Sauerbrey’s Artikel.)

“Vorgesehen ist, dass das europäische Recht auch dann gelten soll, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, seine Angebote und Aktivitäten sich aber an europäische Verbraucher richten, etwa indem sie die Zahlung in Euro anbieten oder Seiten in europäischen Landessprachen.”

Das Problem, welches hier gelöst werden soll ist ein altes und eines, an dem wir schon häufig standen: Welche Datenschutzgesetze gelten eigentlich, gerade, wenn ich beispielsweise als Europäer mit einer amerikanischen Firma einen Deal mache? Frau Reding wählt den hack über die Adressierung: Wenn die Zahlung in Euro angeboten wird oder die Seiten in Europäischen Landessprachen sind, dann gilt das Europäische Recht. Das klingt erstmal ganz griffig, doch bei kurzen Nachdenken werde ich stutzig. Sicherlich gibt es Unterschiede zwischen amerikanischem und britischem Englisch, doch sind die trennscharf genug um bei einer englischen Seite festhalten zu können, welche Datenschutzgesetzgebung gilt? Spricht Brasilien nicht auch Portugisisch und der Rest Südamerikas Spanisch? Bis auf einige Bereiche in Asien und Afrika fällt es mir schwer, Orte auf der Welt zu finden, in denen keine europäische Landessprache gesprochen wird (Konsequenz der europäischen Invasionsgeschichte).

Dieser Ansatz masst sich also entweder an, auf großen nichteuropäischen Teilen der Welt Gesetze machen zu dürfen (was sich mit dieser Demokratie und Staatssouveränität ja nun so gar nicht mehr vereinbahren lässt) oder ist dermaßen Gummi, dass man sich im Zweifelsfall nicht drauf zurückziehen kann. Wieder mal ein Ansatz, der irgendwie gut klingt und europäische Befindlichkeiten aufgreift, in der Realität aber keine Durchsetzungsfähigkeit besitzt.

“Die Verbraucher sollen das Recht auf eine Kopie ihrer sämtlichen Daten in elektronischer Form erhalten. So wäre es möglich, den Anbieter zu wechseln und das eigene “Profil” ohne Verluste mitzunehmen.”

Auch wieder ein Ansatz, den man zwar so aufschreiben kann, der dadurch aber noch lange nicht umsetzbar wird. Denn was genau habe ich denn davon, wenn mir Facebook nen Datendump gibt? Einen großen Blob aus IDs und ein paar Textfetzen von mir. Dann korrekterweise kann Facebook mir ja nicht die Daten meiner Freude geben, denn das sind ja deren Daten. Und so bin ich dann mit 11663714112837213 befreundet und 149724238421, die natürlich in keinem anderen Netzwerk auf der Welt dieselben IDs haben. Die Portabilität, die hier proklamiert wird, ist eine Forderung, die theoretisch toll klingt, mit der technischen Umsetzung hingegen nichts mehr zu tun hat. Klar kann man das, wie beim Europe-vs-Facebook PR Stunt, fordern und umsetzen, man läßt aber Menschen dadurch auch nicht souveräner zurück sondern nur mit mehr Datenmüll, der ihnen kein Stück weiterhilft.

Das “Profiling” hingegen, also das Erstellen detaillierter Nutzerprofile durch soziale Netzwerke oder Online-Shopping-Anbieter wird erschwert. Gar nicht mehr erlaubt soll es in Zukunft sein, die Daten von Jugendlichen unter 18 Jahren zum “Profiling” zu verwenden.

Auch hier finden wir wieder eine Scheinlösung. Wo genau Profiling anfängt und wo es aufhört, halte ich für eine definitorische Herkulesleistung, für die uns gerade aber kein Halbgott zur Verfügung steht. Was für den einen Profiling sein mag, ist für den SysAd vielleicht auch nur eine grobe Verhaltensanalyse um den Dienst in seiner Skalierbarkeit und seinem Nutzen zu verbessern.

Ausserdem wird der Nutzen des Profilings für den Nutzer selbst mal wieder vergessen. Ich persönlich weiß es sehr zu schätzen, dass Amazon mir Artikel vorschlägt, die mich interessieren könnten statt – wie die Fernsehwerbung – auf sexistischen Annahmen wie “der ist Mann, der mag Bier, Fussball und Autos” aufzusetzen. Wir gehen vom mündigen Bürger aus, vom mündigen Kunden, aber sobald Profiling betrieben wird um dem Kunden bessere Angebote zu machen, wird von Datenschützerseite so getan, als wären wir alle nur unreflektiertes Klickvieh.

Und warum ein junger Mensch in der Ausbildung mit 16 solche Vorteile nicht für sich nutzen darf, will sich mir auch nicht erschließen.

Sicherlich ist Profiling, gerade wenn es intransparent stattfindet, manchmal problematisch, gerade wenn der Kunde plötzlich in einer schublade klassifiziert wird, in die er/sie sich selbst nicht einordnen würde, aber gerade die großen Player wie Amazon leben davon, dass ich jeden Vorschlag verstehen kann (“sie sehen dieses Angebot, weil Sie X kauften”) und ich direkt eingreifen kann (“das Dingsi, was ich als Geschenk für meine Nichte kaufte ignorieren”).

Die Verbraucher erhalten außerdem das Recht, “vergessen zu werden”, also das Recht darauf, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn der Grund für die Speicherung erlischt.

Das gute alte Recht auf Vergessen, kein Text mehr ohne dieses mytische Recht (es entwickelt sich mehr und mehr zum Datenschutz-Äquivalent des “Internet darf kein rechtsfreier Raum sein” Memes). Zu diesem Recht wurde schon viel gesagt, auch Anna Sauerbrey selbst merkt viele der Probleme an (zum Beispiel, dass der Anbieter plötzlich in den Daten Fremder rumlöschen und editieren muss, um mich komplett zu vergessen). Doch auch ganz schlichte technische Probleme entstehen hier: Jeder verlässliche Dienst schreibt Backups, um einen zu einem bestimmten Zeitpunkt als valide bekannten Zustand zu fixieren. Müsste mich der Anbieter dann auch aus allen Backups löschen? Neben der technischen Komplexität dieser Aufgabe (die ja die Integrität der Backups, die die Daten aller Nutzer sichern sollen, nicht verletzen darf), hat dann der Anbieter später ne Menge neuer Probleme: Ich nutze Facebook, um urheberrechtlich geschützte Texte zu verbreiten. Dann lösche ich mein Profil und Facebook muss alle Zeugnisse meiner Existenz löschen. Wie können denn jetzt die armen Rechteverwerter mich belangen? Alle Beweise meiner Straftaten sind hinfort.

Generell dürfen Daten nicht länger gespeichert werden als unbedingt nötig.

Wer definiert denn die Notwendigkeit? Wer legt fest, was nicht mehr notwendig ist? Auch hier wieder: Was ist eigentlich mit Backups?

Anbieter werden verpflichtet, die datensparsamste Einstellung zur Voreinstellung zu machen (privacy by default) und bei neuen Technologien Gefahren für den Datenschutz bereits in der Entwicklungsphase zu berücksichtigen (privacy by design).

Ich halte “privacy by default” zwar auch für einen Holzweg, aber das kann man meiner Einschätzung nach schon fordern ohne zu viel kaputt zu machen, die meisten Nutzer werden das dann binnen Kürze offener einstellen, um Dienste überhaupt sinnvoll nutzen zu können.

Doch “privacy by design” ist wieder ein gutes Beispiel für klingt gut und ist gut gemeint, hat aber keinen Wert: Technikfolgenabschätzung ist keineswegs immer trivial (bei der Erfindung des WWWs hatten die Ingenieure sich beispielsweise auch nicht träumen lassen, dass Menschen darüber irgendwann ihr Leben verdaten), und ich kann letzten Endes immer sagen: “Jau, wir haben drüber nachgedacht”. Ich halte diese Forderung für nicht durchsetzbar.

Fazit

Insgesamt ist dieser Entwurf sicherlich für viele deutsche Datenschützer ein großer Wurf. Alle bekannten Datenschutzmeme wurden untergebracht und der Text strotzt nur vor gut gemeinten Forderungen. Leider sind sie zum übermäßigen Teil nicht durchsetzbar und realitätsfern, so dass letzten Endes für den Nutzer kein Mehrwert entsteht.

Ich würde mir wünschen, dass beim Entwurf solcher Verordnungen auch Menschen beteiligt werden, die mit der technischen Umsetzung von sozialen Netzwerken und online Shops zu tun hatten, so dass zumindest die vollständig nichtumsetzbaren Forderungen gestrichen werden können.

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0. Spackeriade Vortragsaufzeichnungen online

Die Aufzeichnungen der 0. Spackeriade sind bereits online. Riesen Dank an Hans Hübner, der Aufzeichnung, Videobearbeitung und Upload übernommen hat.

Die Talks findet man im Youtubekanal von Hans, zum direkten Download oder hier einzeln auf Lanyrd zusammen mit den Abstracts:

Leider gab es während der Aufnahme Probleme am Ende des Talks “Alles offen, alles gut? Wie gefährlich Kontrollverlust und Post-Privacy wirklich sind” und während des kompletten Talks “Fickileaks – Post Privacy X-Treme”. Es wird grade geschaut in wie weit die Aufnahmen noch zu retten sind.

Eine reparierte Version von dem Fickileaks-Talk ist mittlerweile online. Besser wird die Qualität leider nicht mehr. Danke an erlehmann für das Retten.

 

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Spackeriade Streaming #spack0

Update: der Stream fällt auf absehbare Zeit flach

Ein Stream der 0. Spackeriade ensteht unter: http://bknr.net:8000/stream.html

Aktuell nur Audio, an Video wird noch gearbeitet.

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